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Besondere Regeln für die Unterkunft

ZUSÄTZLICHE DIENSTLEISTUNGEN UND NORMEN DER GEMEINSCHAFT UND DER WOHNUNG

Unser Haus erfüllt alle staatlichen, autonomen und lokalen Vorschriften, da es beim Cabildo von Fuerteventura registriert ist und verpflichtet ist, der Guardia Civil (Innenministerium) per Telematik alle persönlichen Daten der Personen mitzuteilen, die sich zum Zeitpunkt der Einreise oder des Check-Ins dort aufhalten.

Haustiere, die nicht mehr als 3 kg wiegen, sind ausnahmsweise erlaubt, nach vorheriger Anfrage und Genehmigung, wobei im Falle der Annahme ein Zuschlag für die Reinigung und den Aufenthalt des Haustieres zu zahlen ist. Wenn bei der Ankunft / Check-In festgestellt wird, dass nicht übereinstimmen, was durch den Gast angefordert wurde und was durch den Host genehmigt wurde, oder wenn das Tier allein gelassen wird unbegleitet wird die Stornierung der Reservierung und die sofortige Räumung der Wohnung beantragt die Aufgabe des Eigentums durch die Kräfte und Sicherheitskräfte des spanischen Staates, nicht auf eine Rückerstattung berechtigt.

KOSTENLOSE DIENSTLEISTUNGEN IN DER RESERVIERUNG ENTHALTEN:
FUERTEVENTURA TOURISTISCHE INFORMATIONEN UND RABATTE DER PARTNER.........................................INKLUSIVE
KONTAKT ZUM HOST-SUPPORT 24/7............................INKLUSIVE
SOUND-BLUETOOTH/ALARM/RAUCH/KO2-MELDER......INKLUSIVE
CHECK-IN-REINIGUNG UND PRODUKTE FÜR SCHLECHTE ZIMMER/BETTWÄSCHE/HANDTÜCHER.....INBEGRIFFEN
SCHWIMMBAD................................................INBEGRIFFEN

IN DER RESERVIERUNG ENTHALTENE DIENSTLEISTUNGEN

NETFLIX/HBO/AMAZON PRIME VIDEO/APPLE TV/TV SMARTH
REINIGUNG/BETTWÄSCHE/HANDTÜCHER SIND NICHT ENTHALTEN.
ZUSATZBETT.SIND ENTHALTEN
ZUSÄTZLICHES BABYBETT IST INBEGRIFFEN CHEK-IN (unter Verfügbarkeit - vor 15:00 Uhr) SPÄTES CHEK-IN (NACH 19:00 Uhr)
LATE CHEK-OUT (Bis 19:00 Uhr unter Disponibilität)...
YACUZY / BARBECUE (Unter Verfügbarkeit)
BARBECUE (Unter Verfügbarkeit)
WASCHMASCHINE
TROCKENMASCHINE

ZAHLUNGSDIENSTE NICHT IN DER RESERVIERUNG ENTHALTEN

KEINE HAUSTIERE VON MEHR ALS 3 KG , MIT FOTOGRAFIE ..............50 EURO (das Tier darf nicht alleine in der Wohnung bleiben)

KEINE TIERE ÜBER 3 KG, AUF ANFRAGE UND VORHERIGE FOTOGRAFISCHE GENEHMIGUNG ..........................................................................................50EURO
(Das Tier darf nicht allein in der Wohnung gelassen werden)

DER GAST ERKLÄRT SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DIE REGELN DER ZWEITEN PHASE DES COSTA ANCOR-KOMPLEXES, WIE SIE IM FOLGENDEN AUFGEFÜHRT SIND, ZU AKZEPTIEREN UND EINZUHALTEN.
(UNTER ANDROHUNG EINER GELDSTRAFE UND/ODER STORNIERUNG UND AUSWEISUNG AUS DEM HAUS).
Im Falle der Nichteinhaltung wird die Stornierung der Reservierung verlangt und die sofortige Räumung der Wohnung, die Aufforderung zur Aufgabe des Eigentums ohne jede Art von Rückerstattung und die Ausweisung wird von den Sicherheitskräften und Organen des spanischen Staates durchgeführt, ohne Anspruch auf irgendeine Rückerstattung.

SATZUNG DER ZWEITEN PHASE DES "COSTA ANCOR-KOMPLEXES

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN: Die Eigentümergemeinschaft des Komplexes unterliegt den Bestimmungen dieser Satzung und in allen hier nicht vorgesehenen Angelegenheiten den Bestimmungen des Gesetzes vom 21. Juli 1960 über horizontales Eigentum und seinen späteren Revisionen sowie anderen geltenden Rechtsvorschriften.
°- BESTIMMUNG DER GEMEINSAMEN FLÄCHEN

1.- In Anbetracht des Aufbaus des COSTA ANCOR-Immobilienkomplexes wird es als notwendig erachtet, ihn in 5 verschiedene Gemeinden, die MANCOMUNIDAD genannt werden, und weitere vier GEMEINSCHAFTEN zu unterteilen, eine für jede Bauphase.
In allem, was nicht ausdrücklich angegeben ist, bezieht sich der Begriff Gemeinschaft sowohl auf die GEMEINSCHAFT als auch auf jede der GEMEINSCHAFTEN (FASEN).
2.- Die Flächen, Anlagen und Dienstleistungen, die ausschließlich der COMUNIDAD COSTA ANCOR SEGUNDA FASE selbst zur Verfügung stehen und die ihrerseits vollständig innerhalb des ELEMENT ZWEI "COSTA ANCOR SEGUNDA FASE" der Wohnsiedlung liegen, zu der es gehört, wie z.B. Schwimmbäder, gehören der COMUNIDAD COSTA ANCOR SEGUNDA FASE.
3.- Die Bereiche, Einrichtungen und Dienste, die nicht der COMUNIDAD COSTA ANCOR SEGUNDA FASE zugeordnet sind, werden dem gemeinsamen Dienst der MANCOMUNIDAD zugeordnet.
3^.- BETEILIGUNGSQUOTEN: Die Beteiligungsquoten im Verhältnis zum Gesamtwert der Gemeinschaftsflächen, -einrichtungen und -dienstleistungen sowie zu den gemeinsamen Kosten werden durch die verschiedenen Koeffizienten dargestellt, die die Wohnungen in der horizontalen Aufteilung des Komplexes haben.
4°.- GEMEINSAME AUSGABEN UND IHRE VERTEILUNG.

(1) Alle Ausgaben für die Erhaltung, Instandsetzung, Wartung, Reinigung und Überwachung der in Abschnitt 3 von Artikel 2 dieser Satzung beschriebenen Gemeinschaftsflächen, Anlagen und Dienstleistungen gelten als gemeinsame oder allgemeine Ausgaben der GEMEINSCHAFT.
2.- Alle Ausgaben, die sich auf die Erhaltung, Reparatur, Wartung, Reinigung und Überwachung der gemeinsamen Bereiche, Anlagen und Dienstleistungen beziehen, die in Abschnitt 2 des Artikels 2 dieser Satzung beschrieben sind, werden als gemeinsame oder allgemeine Ausgaben der COMUNIDAD COSTA ANCOR SEGUNDA FASE betrachtet.
3.- Alle Miteigentümer müssen sich an der Zahlung der gemeinsamen Kosten beteiligen, und es ist nicht möglich, sich von dieser Verpflichtung aus irgendeinem Grund zu befreien.
Die in Absatz 1 dieses Artikels genannten gemeinsamen Ausgaben werden von den verschiedenen GEMEINSCHAFTEN (FASES) im Verhältnis zur Summe der Koeffizienten der Gesamtheit der Grundstücke, aus denen jede von ihnen besteht, getragen.
Die in Abschnitt 2 dieses Artikels genannten gemeinsamen Kosten werden von den verschiedenen Miteigentümern im Verhältnis zu dem Koeffizienten getragen, den jedes der Grundstücke, aus denen die COMUNIDAD COSTA ANCOR SEGUNDA FASE besteht, auf die Phase hat; sowie im Verhältnis zu dem Koeffizienten, den jedes der Grundstücke, aus denen die COMUNIDAD COSTA ANCOR SEGUNDA FASE besteht, auf jeden der Blöcke hat.

4.- Der Beitrag zu den gemeinsamen Kosten in der COMUNIDAD COSTA ANCOR SEGUNDA FASE wird immer von der Möglichkeit der Nutzung des gemeinsamen Elementes und/oder der Dienstleistung durch die Eigentümer jeder der Immobilien, die es umfasst, abhängig gemacht.
Die Kosten aller Art, die sich aus den gemeinsamen Elementen und Dienstleistungen ergeben, werden von den Miteigentümern getragen, die die Gemeinschaft bilden, vorbehaltlich der in der horizontalen Aufteilung angegebenen Beteiligungsquoten.
5°- VERWALTUNGSORGANE - Die Verwaltungsorgane sowohl für die GEMEINSCHAFT als auch für jede der GEMEINSCHAFTEN (FASEN), die den Stadtentwicklungskomplex bilden, werden den folgenden Organen anvertraut:
Die Versammlung der Eigentümer.
Der Vorsitzende und ggf. die stellvertretenden Vorsitzenden.

MANCOMUNITY: Die Präsidenten der vier COMMUNITIES (FASES).
GEMEINSCHAFTEN (PHASEN): Die Gesamtheit der Eigentümer, aus denen sich jede dieser Gemeinschaften zusammensetzt.
6°.- RECHNUNGSLEGUNG UND VORBEREITUNG DES AUSGABENBUDGETS. RATENZAHLUNGEN
Sowohl für die MANCOMUNIDAD als auch für die COMUNIDAD COSTA ANCOR SEGUNDA FASE erstellt der Verwalter den Jahresabschluss für das vergangene Jahr, legt dem jeweiligen Vorstand die Bilanz zum 31. Dezember vor und schlägt ihm einen Plan der voraussichtlichen Ausgaben und Einnahmen für das laufende Jahr vor.
Beide werden der Generalversammlung der MANCOMUNIDAD bzw. der COMUNIDAD COSTA ANCOR SEGUNDA FASE vorgelegt, wo sie endgültig verabschiedet werden.
Bis zur Verabschiedung eines neuen Haushaltsplans gilt der vorangegangene Haushaltsplan als verlängert, und es werden dieselben Kontingente erhoben, die im letzten Monat des vorangegangenen Jahres galten, unbeschadet etwaiger Anpassungen, die bei der Verabschiedung des neuen Haushaltsplans vorgenommen werden.
Die monatliche Gebühr ist ab dem von der Versammlung beschlossenen Fälligkeitsdatum ohne Zahlungsaufforderung zu zahlen und wird automatisch wie angegeben abgerechnet, ohne dass es eines Beschlusses der Trägerversammlung bedarf.
Ab dem Fälligkeitsdatum und mit oder ohne die von den Miteigentümern vereinbarte Nachfrist werden für die unbezahlten Raten die vereinbarten Zuschläge oder Zinsen fällig.
Die ordentlichen oder außerordentlichen Gebühren werden ausschließlich von den Eigentümern und nicht von den Mietern oder Bewohnern getragen, unabhängig von ihrem internen Rechtsverhältnis zu ihnen.
Steuern, Abgaben und Beiträge, die auf den gesamten Komplex erhoben werden, so dass es nicht möglich ist, den auf jeden Eigentümer oder jede Eigentümergruppe entfallenden Betrag einzeln zu bestimmen, werden von diesen im Verhältnis zu ihren jeweiligen Beteiligungsanteilen gezahlt. Die auf die einzelnen Grundstücke erhobenen Abgaben sind von den jeweiligen Eigentümern zu zahlen.
Für die Überweisung ist die Beantragung eines Schuldscheins obligatorisch. Diese Bescheinigung kann auch der Interessent erhalten, der seine Bedingung begründet.
Die Kosten der Bankprovision für die Rückgabe gehen zu Lasten des Eigentümers.
7°.- NUTZUNGSRECHT UND BESCHRÄNKUNG DER NUTZUNG.

1.- Alle Eigentümer von Grundstücken, die zur COMUNIDAD COSTA ANCOR SEGUNDA FASE gehören, haben das Recht, die Gemeinschaftsflächen und -einrichtungen ihrer eigenen COMUNIDAD (PHASE) sowie die Gemeinschaftsflächen und -einrichtungen der MANCOMUNIDAD exklusiv zu nutzen; in beiden Fällen, es sei denn, das Reglement sieht eine andere Regelung vor. Die Eigentümer der Grundstücke der übrigen GEMEINSCHAFTEN (FASES), aus denen der Immobilienkomplex besteht, werden die Fußgänger- und Fahrzeugwege so nutzen können, dass der Zugang zu ihren jeweiligen Grundstücken innerhalb des Immobilienkomplexes gewährleistet ist.
2.- Die Verursacher von Schäden an Gemeinschaftseigentum sind verpflichtet, der Gemeinschaft oder der MANKOMUNITÄT den Schaden zu ersetzen, unbeschadet etwaiger rechtlicher Schritte, die die Gemeinschaft oder die MANKOMUNITÄT gegen sie einleiten kann.
3.- Die Wohnungseigentümer dürfen an den Fassaden, auf den Dächern und in den Gemeinschaftsräumen keine Schilder, Werbung oder Reklame in Form von Schildern, Bannern, Leuchtreklamen usw. anbringen. Diese Einschränkung stellt lediglich eine Ausnahme für den Bauträger dar, der an den Fassaden, Dächern und Gemeinschaftsflächen des Komplexes alle Arten von Schildern, Werbung oder Reklame mittels Schildern, Bannern, Leuchtreklamen usw. anbringen und beibehalten sowie Verkaufsbüros und Musterwohnungen einrichten darf, auch in den Gemeinschaftsflächen des Komplexes, und dem kaufinteressierten Publikum den Zugang dazu ermöglichen darf. Diese Ausnahmeregelung erlischt mit der Übergabe des Kaufvertrags und der Schlüsselübergabe für alle bestehenden Wohnungen, die in der MANCOMUNIDAD in mehreren Phasen geplant sind.
4.- Der Umbau oder die Veränderung von architektonischen Elementen, Installationen oder Dienstleistungen innerhalb der Wohnung selbst ist ausdrücklich verboten, wenn sie die Sicherheit des Gebäudes oder seiner Struktur, die Konfiguration oder den äußeren Zustand der Wohnung und des Gebäudes beeinträchtigen oder verändern.
Das zu schützende Gut ist die homogene externe Konfiguration.

S.- Jeder Dienst oder jedes Element oder jeder Bereich darf nicht als Parkplatz, Gartenbereich, Sportplatz, Spielplatz, Durchgang oder Korridor usw. zweckentfremdet oder genutzt werden.
6.- Jede Beschädigung oder Behinderung der Anlagen, die auf die Nachlässigkeit eines Eigentümers, seines Mieters oder der Familie oder der Personen, die von dem einen oder dem anderen abhängig sind, zurückzuführen ist, geht zu Lasten des letzteren, der sie unverzüglich beheben muss, wobei der Verwalter im Übrigen befugt ist, die Reparatur auf Kosten des ersteren anzuordnen, ohne dass er sich an den Verwaltungsrat wenden muss, wenn er dies nach Aufforderung nicht mit der Unverzüglichkeit tut, die er nach den Kriterien des Verwalters für angemessen hält. Der Verwalter oder die Person, die seine Aufgaben wahrnimmt, kann dem Eigentümer, der von einem durch einen anderen Eigentümer verursachten Schaden betroffen ist, oder seiner Versicherungsgesellschaft die Einzelheiten der Schadensursache mitteilen, damit die Schadensursache so schnell wie möglich abgestellt und die entsprechende Reparatur und der Ersatz organisiert werden können.
7.- Im Falle einer Nutzungszuweisung für ein bestimmtes Objekt ist der Eigentümer desselben verpflichtet, sowohl die ordentliche als auch die außerordentliche Instandhaltung durchzuführen. Wird diese Wartung nicht durchgeführt, kann der Verwalter oder derjenige, der seine Aufgaben wahrnimmt, nach entsprechender Verwarnung die Durchführung der entsprechenden Wartungsarbeiten auf Kosten des säumigen Eigentümers anordnen, ungeachtet etwaiger rechtlicher Schritte.

8.- Kein Eigentümer darf irgendeine Veränderung am Eigentum oder an den Gemeinschaftsflächen und -einrichtungen vornehmen. Die Instandhaltung der Gemeinschaftsflächen erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen Verwaltungsvorschriften. Die Eigentümergemeinschaft wird die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen, einschließlich der steuerlichen Verpflichtungen, respektieren und übernehmen.

Stellt ein Eigentümer fest, dass dringende Reparaturen erforderlich sind, muss er dies dem Sekretär und/oder dem Verwalter unverzüglich mitteilen, damit nach Feststellung der Dringlichkeit die Reparaturen durchgeführt werden können, um Schäden an Personen oder Sachen zu vermeiden.
8°.- INSTALLATIONEN AN DER FASSADE UND AUF DEM DACH. Im Allgemeinen darf die Installation jeglicher Art von Geräten, wie Klimaanlagen, spezielle Antennen, Warm- und Kaltwasserpumpen, Sonnenkollektoren, Tanks jeglicher Art nur an der Stelle erfolgen, die die Ästhetik der Fassade am wenigsten beeinträchtigt, wobei darauf zu achten ist, dass sie von offenen Flächen und öffentlichen Straßen aus nicht sichtbar sind. Die Wohnungen im Stockwerk 0 werden auf einer eigenen Terrasse errichtet, die durch die Terrassenmauer verdeckt wird. Die Wohnungen im 1. Stock werden auf dem Dach ihres eigenen Blocks untergebracht.
Die mögliche Verkabelung dieser oder anderer Anlagen muss ebenfalls das Kriterium der Nicht-Sichtbarkeit erfüllen.

9° - URLAUBSNUTZUNG UND SONSTIGES: Die Ferienvermietung ist in der Anlage COSTA ANCOR und in der COMUN1DAD COSTA ANCOR ZWEITE PHASE ausdrücklich erlaubt, und zwar für alle Wohnungen, die zu dieser Anlage gehören, und für alle Wohnungen, die zu dieser Anlage gehören, als eigenständige Wohnungen, einschließlich ihrer untrennbaren Nebengebäude.
Die Ferien- und Wohnungsvermietungen werden vom Eigentümer beaufsichtigt, damit sie die Kapazitätskriterien und die internen Vorschriften im Interesse eines guten Zusammenlebens einhalten,

Die Ausübung von freien Berufen ist in Wohnungen erlaubt, sofern sie nicht zur Aufhebung der Wohnnutzung führen.

Die Grundstücke dürfen nicht für die Lagerung von explosiven oder brennbaren Stoffen, für Industrien, die der Gesundheit oder dem Wohlbefinden der Bewohner des Grundstücks abträglich sind, und ganz allgemein für sittenwidrige oder gesetzlich verbotene Nutzungen verwendet werden, die die Würde, den guten Ruf, den Anstand, die Ruhe oder das normale Zusammenleben der Eigentümer oder Bewohner beeinträchtigen können.

Die Nichteinhaltung dieser Vorschrift kann die Bestimmungen von Art. 7.2 gegen jeden Bewohner der Immobilie zur Folge haben, unabhängig davon, ob er/sie der Eigentümer ist oder nicht.

10-°.- Bebaubarkeit: Es ist verboten, an den bestehenden Wohnungen und ihren untrennbaren Nebengebäuden irgendwelche Arbeiten durchzuführen, die die Bebaubarkeit des Komplexes erhöhen würden.
11°.- INTERNE REGELN UND VORSCHRIFTEN.
Die Hausordnung soll das Zusammenleben in der Wohnanlage und die Nutzung der gemeinsamen Einrichtungen und Dienste regeln. Sie sind daher als Regeln des Zusammenlebens für alle, die in der Anlage leben oder sich dort aufhalten, verbindlich einzuhalten, unabhängig davon, ob sie Eigentümer sind oder nicht. Die Eigentümer sind für die Nichteinhaltung und die Auswirkungen der Nichteinhaltung durch ihre Mieter, Bewohner oder Besucher verantwortlich, gleich aus welchem Grund. Daher wird im Sinne von Art. 7.2 des LPH empfohlen, diese Regeln und die Verpflichtung zu ihrer Einhaltung in die Mietverträge aufzunehmen und die Bewohner der Immobilien darüber zu informieren.
Der Eigentümer trägt die Beweislast dafür, dass die Person, die in seiner Wohnung wohnt, dies nicht mit einem rechtmäßigen Titel tut.
Die Generalversammlung kann innerhalb der in dieser Satzung und im Gesetz festgelegten Grenzen diese Geschäftsordnung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ergänzen und ändern.
In den folgenden Gebieten ist sie dann als verboten aufgeführt:

ZUSAMMENLEBEN.
Das Spielen von Spielen, wie z. B. Ballspielen, in Gemeinschaftsbereichen, die nicht für diesen Zweck vorgesehen sind.
Durchgang in Gemeinschaftsräumen mit Skateboards, Schlittschuhen, Skateboards, Rollern, Fahrrädern usw.
Verwenden Sie Holzkohlegrills. Sofern die städtischen Vorschriften nichts anderes zulassen, sind Elektro- und Gasgrills erlaubt und müssen in dem Bereich aufgestellt werden, in dem sie am wenigsten stören können.
Picknicks oder Snacks in begrünten Bereichen.
Abhalten von nicht genehmigten Versammlungen in Gemeindegebieten.
Störung der Ruhe und des Friedens in der Wohnanlage durch Stimmen, Schreien oder Singen, hohe Lautstärke von Musik und Fernsehgeräten, kurz gesagt, alle Geräusche, die störend sein können. Motorbetriebene Geräte, mit Ausnahme derjenigen, die für das Gebäude des Komplexes bestimmt sind, und im häuslichen Bereich, wie Fernseher, Stereoanlagen usw., müssen so geregelt werden, dass sie außerhalb der Wohnung, in der sie benutzt werden, nicht zu hören sind.
Anzeigen und Plakate anzubringen, außer für den Verkauf und die Vermietung durch dazu befugte Unternehmen. Aushänge können an der Anschlagtafel angebracht werden.
Nichteinhaltung der Ruhezeiten: von 14.00 bis 16.00 Uhr und von 21.00 bis 8.00 Uhr (an Wochenenden und Feiertagen bis 9.00 Uhr).
auch die Nichteinhaltung der Zeitpläne für die Nutzung von Dienstleistungen oder Einrichtungen, wie z. B. die Nutzung des Schwimmbads, das Ablegen von Müll usw.
SAUBERKEIT UND ÄUSSERES ERSCHEINUNGSBILD.
Reinigen oder Aufschütteln von Teppichen, Textilien oder Ähnlichem in Fenstern, auf Terrassen oder Innenhöfen, um andere Nachbarn nicht zu stören.
Das Werfen von Gegenständen jeglicher Art von Terrassen, Fenstern und Innenhöfen.
Spülen von kunststoffhaltigen Materialien wie Feuchttüchern, Tupfern, Damenbinden, Tampons, Windeln usw. oder anderen nicht wasserlöslichen Materialien wie Plastikflaschen, Farben, Gegenständen, Öl, Lebensmitteln, Kleidungsstücken usw. in die Toilette.

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ÄSTHETIK:
Hängen Sie Kleidung, Textilien oder ähnliche Gegenstände (Handtücher, Bettlaken, Neoprenanzüge usw.) außerhalb der Wohnung selbst oder an Orten auf, die von offenen Flächen und von der öffentlichen Straße oder den Privatstraßen des Komplexes aus sichtbar sind.
Ablagerung von Müll an nicht dafür vorgesehenen Orten. Hausmüllsäcke werden niemals in die Mülleimer der Gemeinschaftsbereiche geworfen. Außerdem müssen sie den festgelegten Zeitplan einhalten.
Abstellen von Haushaltsgegenständen, Essens- und Getränkeresten sowie Behältern, Gefäßen und Gegenständen aus Glas, scharfen oder spitzen Gegenständen in Gemeinschaftsräumen.
Ablagerung von Hausmüll und Baumschnitt in einem nicht zugelassenen Bereich. Es gibt einen kommunalen Dienst für die Abholung von Hausmüll und Baumschnitt.
Das Anbringen von Gegenständen oder Ziergegenständen wie Kabeln, Blumentöpfen oder Aufhängungen usw. in Bereichen, die nach außen wirken und eine Gefahr für die Umgebung darstellen können.
HAUSTIERE
Haustiere oder Begleittiere dürfen unangeleint, ohne Begleitung oder in Bereichen, die nicht für den Transit vorgesehen sind, umherlaufen. Sie müssen angeleint sein, vor allem auf dem Weg durch die Anlage.
1g. Tierhalter, die den Kot ihrer Haustiere nicht beseitigen und zulassen, dass ihre Tiere andere belästigen.
Besitzer sollten ihre Hunde nicht daran hindern, zu bellen oder zu heulen und damit andere Menschen zu stören.
TERRASSEN UND BALKONE.
Die Schließung von Terrassen und Balkonen sowie die Verwendung von ästhetischen Mitteln jeglicher Art, die gegen die Verpflichtung zur Einheitlichkeit des äußeren Erscheinungsbildes verstoßen. Siehe Geschäftsordnung. FASSADEN UND GEMEINSAME ELEMENTE.
Änderungen an der Fassade ohne vorherige Genehmigung. Siehe Geschäftsordnung, Insbesondere nicht zulässig:
die Struktur, das Aussehen, die Farbe oder die Abmessungen der Gemeinschaftsfassade ohne ausdrückliche Zustimmung der Gemeinschaft zu verändern.
ohne Zustimmung der Gemeinschaft dauerhafte Konstruktionen wie Pergolen oder Einfriedungen aus Aluminium oder anderem Material zu errichten.
die Wände, Balkone und Terrassen von Immobilien unter keinen Umständen zu erhöhen oder zu senken.
ästhetische oder sonstige Veränderungen jeglicher Art an den Grünanlagen des Komplexes (Entfernen von Pflanzen, Beschneiden oder Anbringen neuer Pflanzen) oder an dekorativen, strukturellen oder installativen Elementen (Sanitärinstallationen, Bewässerung, Strom usw.) vorzunehmen.
AWNINGS.
Es ist nicht gestattet, andere Markisen als die vorhandenen und für diesen Zweck vorgesehenen Modelle anzubringen, die im Baubuch und im Verwaltungsbüro zu finden sind und den Miteigentümern zur Verfügung stehen. Siehe Satzung.

KLIMAKONSOLEN, JALOUSIEN, FENSTERLÄDEN, PERGOLEN, USW.
Die Installation ist nicht gestattet, es sei denn, die Eigentümerversammlung hat dies ausdrücklich beschlossen und legt das detaillierte ästhetische Modell, den Ort und die Art der Installation fest. Siehe Geschäftsordnung.

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GRILLEN. SHUTTERS. SHUTTERS. VORHÄNGE.
Es ist nicht erlaubt, solche einzubauen, die nicht dem bestehenden, zu diesem Zweck vorgesehenen Modell entsprechen, das im Baubuch und in der den Miteigentümern zur Verfügung stehenden Verwaltung zu finden ist.

FERNSEHANTENNEN, SATELLITENSCHÜSSELN, INTERNET-EMPFÄNGER FÜR DEN AUSSENBEREICH. KLIMATISIERUNG.
Führen Sie die Installation nicht ohne vorherige Genehmigung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durch. Die Installation wird von einem zugelassenen Installateur durchgeführt, der zu diesem Zweck vom Verwaltungsrat der Gemeinschaft ausgewählt wird. Schäden, die durch Nichteinhaltung verursacht werden, gehen zu Lasten des Objekts, für das die Installation durchgeführt wird.

TERRASSEN UND DÄCHER
Terrassen sind ein wesentlicher Bestandteil der Fassaden. Ihre Einfriedung ist verboten.
Ihre Veränderung sowie die Verwendung von Materialien wie Markisen, Jalousien und Vorhängen müssen durch ihre Außenwirkung an den Grundsatz der Homogenität gekoppelt sein.
An ihnen dürfen keine Arbeiten vorgenommen werden, die das ursprüngliche Modell verändern, die sein Aussehen oder seine Oberfläche verändern, es sei denn, sie wurden von der Versammlung genehmigt. Siehe Satzung.

LAGERRÄUME.
Werkstätten und Maschinen, die Belästigungen oder Schäden verursachen oder die allgemeinen Einrichtungen und die Sicherheit der Gemeinschaft beeinträchtigen, sind dort nicht zulässig.
Rauchen ist in ihnen nicht erlaubt.

INNENHÖFE - SOLANAS.
2B. Es ist nicht gestattet, sie zu verändern oder Maschinen darin zu installieren, die Belästigungen wie Vibrationen oder Lärm verursachen.

NUTZUNG VON EINRICHTUNGEN.
Z9. Eingriffe in die Gemeinschaftseinrichtungen, z.B. Telefon, Antennen, Wasser, WLAN und Strom, sind nicht erlaubt.
Der Anschluss an das Netz der Gemeinschaftseinrichtungen (Strom, Wasser, Telefon, Wifi usw.) ist nicht gestattet.
Die gemeinschaftlichen Kontrollräume für Anlagen, z. B. für Telekommunikation, Strom, Wasser usw., dürfen nicht ohne Genehmigung zugänglich sein.
Der Eigentümer ist dafür verantwortlich, dass der Installateur ordnungsgemäß, gewissenhaft und professionell arbeitet. SCHWIMMBAD UND SOLARIUM.
Die nicht nur sporadische Benutzung von Schwimmbädern durch Personen, die nicht der Gemeinschaft angehören. Die Mitglieder der Gemeinschaft
werden vorrangig genutzt. Auch im Falle von Kapazitätsproblemen.

Das Mitbringen von Matten und Bällen oder anderen Gegenständen, ausgenommen Schwimmer jeglicher Art, in das Schwimmbecken oder ins Wasser, die sich dem Körper anpassen oder von Kindern benutzt werden, die nicht schwimmen können oder sich in der Lernphase befinden.

Zugang zum Badebereich für Tiere, ausgenommen Blindenhunde.
Benutzung der Schwimmbäder ohne Beachtung der Regeln, die die Art und Weise und den Zeitplan der Benutzung festlegen.
Das Einbringen und die Verwendung von Glasbehältern oder scharfen Gegenständen sowie das Einbringen von Speisen oder Getränken oder das Rauchen in den Poolbereichen.
3B. Baden von Kindern ohne Verwendung geeigneter Windeln (sofern sie diese benötigen). 3g. Nacktes Schwimmen oder Sonnenbaden in Schwimmbädern.
Handlungen, die eine Gefahr für die Badegäste darstellen (Springen, Rennen, Tauchen), sowie Lärm jeglicher Art.
Eintritt für Kinder bis zu 12 Jahren ohne Begleitung eines Erwachsenen.
die Einhaltung der Ruhezeiten zwischen 14 und 16 Stunden.
Die Verwendung von Sonnenschirmen und/oder Hängematten, die nicht im Projekt oder für die Eigentümergemeinschaft vorgesehen sind.
Hängematten reservieren 4S. Sie ist obligatorisch:
sich mit geeignetem Schuhwerk im Schwimmbadbereich aufzuhalten.
die Benutzung von Duschen vor jedem Badegang und die normalen Regeln des sozialen Verhaltens und der Hygiene müssen eingehalten werden.
halten Sie die Kindersicherungen stets geschlossen.

Begleitung von Gästen im Auftrag der Eigentümer.

Sammeln Sie alle persönlichen Gegenstände ein, wenn Sie den Poolbereich verlassen, und lassen Sie nichts auf den Liegestühlen liegen.
SICHERHEIT
Springen Sie über die Zäune, Mauern und Tore des Komplexes.

PARKEN
Die Nutzung des Parkplatzes ist nur für Eigentümer und/oder Mieter (nicht gleichzeitig) in folgendem Verhältnis möglich: ein Stellplatz pro Wohnung. In jedem Fall sind diese Parkplätze für Fahrzeuge vorgesehen (und nicht für Wohnmobile, Boote, Anhänger usw.).
Abstellen von Motorrädern oder Autos ohne gültigen TÜV.
4g. Parken oder Abstellen von Fahrzeugen in Gemeinschaftsbereichen und Gärten oder anderen nicht ausgewiesenen Bereichen.
Reparieren oder Waschen von Fahrzeugen auf dem Parkplatz.

NACHBARSCHAFT.

Rauchen in Gemeinschaftsräumen, die nicht für diesen Zweck freigegeben wurden.

Verschmutzung oder sonstige Beeinträchtigung der Gemeinschaftsflächen.

Lassen Sie die Türen des Komplexes oder der Gemeinschaftsräume, die geschlossen sein sollten, offen.
Jeder Eigentümer ist verpflichtet, der Inspektion und der Durchführung von Arbeiten zur Erhaltung, Reinigung oder Erneuerung von Elementen zuzustimmen, die für die Instandhaltung einer anderen Immobilie oder des Gebäudes erforderlich sind, sei es zugunsten eines anderen Eigentümers oder zugunsten der Allgemeinheit, unabhängig davon, ob die genannten Elemente dem zustimmungspflichtigen Eigentümer gehören oder nicht. Und zwar sowohl dann, wenn sich die Elemente, an denen gehandelt werden soll, innerhalb des Grundstücks befinden, als auch dann, wenn es außerhalb des Grundstücks unmöglich, unpraktisch oder kostspieliger ist, die Maßnahmen von einem anderen Ort aus durchzuführen.
Es ist auch die Pflicht jedes Eigentümers, alles in seiner Macht Stehende zu tun, um mögliche Störungen zu verringern, indem er z. B. Gummis an Möbelbeine klebt, mechanische Arme an Türen anbringt, falls Zugluft das Zuschlagen von Türen verursacht, usw.
SCHÄDEN AN GEMEINSCHAFTSFLÄCHEN.

Für alle Schäden, die durch Handlungen, Unterlassungen, Fahrlässigkeit, Leichtsinn oder einfache Fahrlässigkeit des Vermieters oder seines Mieters, seiner Familie, seines Bewohners, seines Besuchers, seines Lieferanten oder seines Lieferanten, seiner Haustiere verursacht werden, haftet der Vermieter. Die Geschäftsleitung ist berechtigt, von ihm Zahlung zu verlangen, den Schaden auf eigene Kosten zu beheben und ihn in der Buchhaltung zu verbuchen.

DIE BEFUGNISSE DER VERWALTUNG IM FALLE DER NICHTEINHALTUNG.

Die Verwaltung ist gemäß Art. 20A) LPH befugt, diejenigen zu verwarnen, die sich nicht an die Vorschriften halten, um die Regeln der Koexistenz zu respektieren. Die Verwaltung ist außerdem befugt, alle Elemente, die ohne Genehmigung oder im Widerspruch zu diesen Regeln in den Gemeinschaftselementen oder in Bereichen mit Auswirkungen auf die Gemeinschaftsbereiche installiert wurden, auf Kosten des Eigentümers zu entfernen, der für die Einhaltung der Regeln verantwortlich ist.

Das Schutzgut der Belästigung ist die friedliche Koexistenz und die gute Nachbarschaft.

Die Nichteinhaltung kann zu Maßnahmen führen, die von der Versammlung festgelegt werden und für die Folgendes gilt:

Die Definition von belästigenden Aktivitäten, wobei darunter alle Aktivitäten zu verstehen sind, die sich von der Wohnung nach außen auswirken: Lärm von Geräten, Maschinen, Schreien usw. a) Die Belästigung geht über die für die Gemeinschaft tolerierbaren und akzeptablen Grenzen hinaus, da sie die anderen Nachbarn an der ordnungsgemäßen Nutzung einer Sache oder eines Rechts hindert und auch eine schwerwiegende Änderung der normalen Ordnung des Zusammenlebens impliziert, indem sie sich außerhalb der Wohnung auswirkt und andere Miteigentümer belästigt, die ebenfalls die Einrichtungen aller in einer Immobilie mit horizontaler Eigentumsordnung nutzen. b) Einstellung und/oder Wiederholung, d.h. nicht nur die Wiederholung eines Verhaltens, sondern auch dessen Fortbestehen trotz persönlicher Benachrichtigung oder Benachrichtigung durch eine Tafel.

Die Stornierung der Reservierung wird ohne das Recht auf Rückerstattung jeglicher Art (als Schadensersatz in den folgenden Fällen unten aufgeführt), die Aufforderung zur Aufgabe des Eigentums an (durch die Sicherheitskräfte des spanischen Staates) beantragt werden

  1. Falsche Unterlagen (die beim Einchecken überprüft werden müssen),
  2. Überprüfung vor Ort, ob die Personen, die gebucht haben, oder ihr Profil nicht der Realität entsprechen.
  3. dass das Profil falsch ist oder falsche Daten enthält.
  4. Buchung im Namen anderer
  5. Überprüfung, ob die Anzahl der gebuchten Personen von der zuvor gebuchten Anzahl abweicht oder ob beim Check-in oder während des Aufenthalts weitere Personen hinzukommen,

IN ALL DIESEN FÄLLEN KANN DIE WOHNUNG GERÄUMT UND DER ZUTRITT VERWEIGERT WERDEN.
Aufforderung zur Überlassung des Grundstücks an (über die spanischen Sicherheitskräfte und -korps).

Es wird eine Kaution in Höhe von 500 Euro verlangt bzw. in Fällen mit schlechtem Profil und/oder schlechter Bewertung wird ein Betrag von 2000 Euro einbehalten, der beim Check-in von der Kreditkarte des Gastes im Apartment abgebucht wird.

Unabhängig von der AKZEPTANZ DER RESERVIERUNG durch SOFORTIGE RESERVIERUNG kann der Gastgeber die Reservierung stornieren, wenn mindestens eine negative Bewertung einer der Personen, die sich dort aufhalten, im Nachhinein oder nach der Akzeptanz festgestellt wird, wie z. B. Schäden an der Immobilie, Nichteinhaltung von Regeln, Beschädigung von Möbeln oder Nachbarschaftsbeschwerden über andere AIRBNB-Aufenthalte, die von einem anderen Gastgeber gemeldet wurden.

KAUTIONSGARANTIE (NUR KREDITKARTEN), DIE 10 TAGE VOR DEM ABREISETAG NACH ÜBERPRÜFUNG ZURÜCKERSTATTET WIRD, WENN KEINE SCHÄDEN ODER ANSPRÜCHE VON ANDEREN ..................................500EUR
Kaution (nur Kreditkarten) wird 10 Tage vor dem Tag der Abreise nach Überprüfung zurückerstattet, wenn keine Schäden oder Ansprüche von anderen .................................2000EUR (im Falle von fast einer negativen Bewertung von der AIRBNB Host Comunnity)

KAUTION (NUR MIT KREDITKARTE), DIE INNERHALB VON 10 TAGEN NACH DEM AUSCHECKEN ZURÜCKERSTATTET WIRD, WENN SICHERGESTELLT IST, DASS KEINE SCHÄDEN ODER BESCHWERDEN VON ANDEREN NACHBARN VORLIEGEN ....................................................500EUR
KAUTION (NUR MIT KREDITKARTE), DIE INNERHALB VON 10 TAGEN NACH DER ABREISE ZURÜCKERSTATTET WIRD, WENN SICHERGESTELLT IST, DASS ES KEINE SCHÄDEN ODER BESCHWERDEN VON ANDEREN NACHBARN GIBT.

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